Willkommen bei Rechtsanwalt Christoph Brede, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Herzlich Willkommen auf den Seiten unserer Kanzlei. Setzen Sie auf besondere juristische Kompetenz und praktische Erfahrung. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen Ihrer Probleme und bevorzugen eine persönliche Auseinandersetzung. Rechtsberatung bieten wir in einer Vielzahl von Bereichen für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Bei unserer Arbeit legen wir großen Wert auf ethisch vertretbare Ergebnisse und sind darauf bedacht, zu unseren Klienten langfristige Beziehungen gegenseitigen Vertrauens und Respekt aufzubauen. Änderungen und Neuerungen der Gesetzgebung verfolgen wir aufmerksam. Im Umgang mit Behörden und Gerichten können Sie besondere Kompetenz und Erfahrung erwarten, etwa bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen sowie in Haftsachen.

Unsere Kanzlei finden Sie unter der Adresse Kupferdreher Straße 145, Essen.

 

Wussten Sie schon:

Widerrufsjoker wieder da?

Mit Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof den Widerrufsjoker für Darlehensverträge ab 2010 aktiviert. Beanstandet wurde die Widerrufsbelehrung. Die vielfach verwendete Formulierung "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle 

Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B.  Angabe zur Art es Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat" genügt wegen mehrfacher Verweisung nicht den Anforderungen. § 492 Abs. 2 BGB verweist nämlich seinerseits auf Art. 247 §§ 6-13 des EGBGB. Der Verbraucher kann nicht erkennen, wann die Widerrufsfrist tatsächlich beginnt. Durch einen Widerruf können nicht nur für die Vergangenheit seit Abschluss des Darlehens Zinsen gespart werden, sondern auch für die Zukunft durch einen günstigeren Abschluss. Die Banken machen geltend, die Belehrung entspreche dem vorgeschriebenen Muster und berufen sich auf die Gesetzlichkeitsvermutung nach § 495 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 581/18 entschieden, das Urteil des EUGH sei bei Darlehen, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind, nicht einschlägig. Lassen Sie sich beraten.

 

Anschlussinhaber haftet für Filesharing der Familie:

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen werden, kann sich entgegen nationaler Rechtsprechung in Deutschland nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf den Anschluss möglich war. Die Rechtsinhaber müssen über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichen, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsinhaber, im entschiedenen Fall ein Buchverlag, nicht über andere Mittel zur Anordnung der Auskunftspflicht verfügt. (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2018 - C-149/17).


 

 

 

Neuigkeiten

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30.07.2012 14:42
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Bundesgerichtshof:

Rücktrittsrecht trotz "Vorführeffekt"

Nicht selten weisen Kraftfahrzeuge Mängel auf, die nur gelegentlich auftreten und in der Werkstatt nicht reproduzierbar sind. Besonders ärgerlich sind Fehler an der elektrischen Anlage oder am Antrieb. So geht der Motor ohne erkennbaren Grund plötzlich aus oder schaltet auf der Autobahn ins Notlaufprogramm. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass bei sicherheitsrelevanten Mängeln der Käufer eines PKW nicht zuwarten muss, bis der Mangel wieder einmal auftritt, um anschließend die Werkstatt aufzusuchen. Der Verkäufer ist vielmehr sofort verpflichtet, nach der Ursache des Mangels zu forschen. Andernfalls kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Im entschiedenen Fall ging es um ein hängendes Kupplungspedal.

BGH, Urt. v. 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

Pressestelle des Bundesgerichtshofs